Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ADLIONS (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend "Kunde"), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wird.
Abweichende oder ergaenzende Geschaeftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsart
Der Auftragnehmer erbringt Marketing-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Neukundengewinnung, Mitarbeitergewinnung, Anzeigenmanagement, Funnel- und Webseitenoptimierung sowie damit zusammenhaengende Dienstleistungen.
Saemtliche Leistungen des Auftragnehmers stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Es handelt sich durchgaengig um Dienstleistungsvertraege. Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB kommt nicht zustande, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies ausdruecklich in Textform vereinbart.
Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte sorgfaeltige Erbringung der Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg (z. B. bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Umsaetze, Reichweiten oder Conversion-Raten). Die Verguetung bezieht sich auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung, nicht auf das Eintreten eines bestimmten Ergebnisses.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch gesonderte Vereinbarung in Textform oder durch tatsaechliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
4. Verguetung und Zahlungsbedingungen
Saemtliche vereinbarten Verguetungen sind innerhalb der auf Rechnung genannten Frist ohne Abzug faellig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechnungen werden zu den im Angebot, Leistungsbeschreibung oder Vertrag vereinbarten Zeitpunkten bzw. Faelligkeitsterminen ausgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgewiesenen Betraege zu diesen Faelligkeiten zu zahlen, auch wenn die geschuldete Leistung des Auftragnehmers zu dem jeweiligen Zeitpunkt noch nicht vollstaendig erbracht ist. Eine teilweise bereits erfolgte Leistungserbringung begruendet ohne ausdrueckliche abweichende Vereinbarung in Textform weder ein Recht auf Minderung noch auf Zahlungsaufschub.
Ist der Kunde mit faelligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Betraege nicht auszufuehren.
5. SEPA-Lastschrift und Einzugsermaechtigung
Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer mit Vertragsschluss die Berechtigung, faellige und zukuenftige Forderungen aus der Geschaeftsbeziehung per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug darf auch ohne weitere schriftliche Zustimmung des Kunden erfolgen, soweit ein gueltiges SEPA-Mandat vorliegt oder der Kunde die Kontodaten im Rahmen des Vertragsschlusses angegeben hat. Der Kunde stellt sicher, dass das angegebene Konto ausreichend gedeckt ist.
Ruecklastschriftkosten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unzureichende Kontodeckung oder unberechtigter Widerspruch), sind vom Kunden zu tragen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemaessen Durchfuehrung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Dazu gehoeren insbesondere die Bereitstellung vollstaendiger und korrekter Informationen, Unterlagen und Inhalte, die Einraeumung erforderlicher Zugaenge und Berechtigungen (z. B. Webseite, Hosting, Meta Business Manager, Werbekonten, Analytics-Tools), die Ermoeglichung vereinbarter Termine – insbesondere Vor-Ort-Termine wie Videoproduktionen – sowie die rechtzeitige Freigabe von Entwuerfen, Konzepten und Zwischenergebnissen.
Der Kunde stellt Mitwirkung spaetestens bis zu den im Projektplan, Angebot oder Leistungsbeschreibung genannten Fristen bereit. Fehlen Fristen, gilt eine angemessene Frist nach schriftlicher Anforderung durch den Auftragnehmer.
Verzoegerungen aufgrund fehlender, unvollstaendiger oder verspaeteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Uebermittelt der Auftragnehmer dem Kunden per E-Mail Entwuerfe, Freigaben, Korrekturabfragen oder sonstige Mitteilungen, auf die der Kunde mit Stellungnahme oder Aenderungswuenschen reagieren soll, gilt: Erfolgt innerhalb von fuenf (5) Werktagen weder eine Antwort auf diese E-Mail noch die Mitteilung von Aenderungswuenschen, gelten die uebermittelten Inhalte und die darauf bezogenen Leistungsbeschreibungen als vom Kunden genehmigt und akzeptiert.
7. Fehlende Mitwirkung, Annahmeverzug und Verguetung
Verzoegert oder verhindert der Kunde die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, verweigerte Zugaenge, nicht gewaehrte Termine oder sonstige aktive oder passive Verhinderung, bleibt der Verguetungsanspruch des Auftragnehmers unberuehrt. Der Kunde geraet in diesem Fall in Annahmeverzug im Sinne des § 293 BGB.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die betroffenen Leistungen als vertragsgemaess bereitgestellt zu behandeln und die vereinbarte Verguetung abzurechnen, soweit die Leistungen aufgrund der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht mehr oder nicht fristgerecht erbracht werden koennen.
Kommt ein vereinbarter Vor-Ort-Termin (insbesondere fuer Videoproduktionen) durch fehlende Verfuegbarkeit, kurzfristige Absage, Zutrittsverweigerung oder sonstige Verhinderung durch den Kunden nicht zustande, gelten die hierfuer vorgesehenen Leistungen sowie reservierte Produktionskapazitaeten als zur Durchfuehrung bereitgestellt. Der Auftragnehmer kann den vereinbarten Aufwand sowie entstandene Stillstands- und Opportunitaetskosten in Rechnung stellen.
Werden erforderliche Zugaenge, Accounts oder Berechtigungen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt, kann der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschraenkt erbringen. Die Verguetung fuer die betroffenen Leistungen bleibt hiervon unberuehrt, sofern die Nichtbereitstellung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
Erklaert der Kunde, dass er die weitere Durchfuehrung des Vertrags nicht mehr wuenscht, die Mitwirkung verweigert oder die Zusammenarbeit beendet, bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die vereinbarte Verguetung fuer bereits bereitgestellte oder vorbereitete Leistungen abzurechnen. Bereits angefallene Vorbereitungs-, Planungs-, Reservierungs- und Produktionskosten sind gesondert verguetungspflichtig, soweit der Auftragnehmer nachweist, dass diese Kosten aufgrund der vertraglichen Vereinbarung entstanden sind.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. Im Uebrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulaessig, haftet fuer Schaeden oder offene Forderungen aus dem Vertragsverhaeltnis nicht nur die beauftragte Gesellschaft (einschliesslich GmbH), sondern auch die jeweiligen Gesellschafter und der/die Geschaeftsfuehrer persoenlich bzw. privat als Gesamtschuldner.
9. Laufzeit und Kuendigung
Vertragslaufzeiten und Kuendigungsfristen richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.
Eine Kuendigung oder Beendigung des Vertrags durch den Kunden entbindet diesen nicht von der Zahlung bereits faelliger oder gemaess Ziff. 7 geschuldeter Verguetungen fuer erbrachte, vorbereitete oder als bereitgestellt geltende Leistungen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhaeltnis ist, soweit gesetzlich zulaessig, Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
